Ausstellungsbedingungen der RHEIN-RUHR-POSTA 2010

1. Veranstalter, Ausrichter, Ort und Zeit
1.1 Die RHEIN-RUHR-POSTA 2010 wird vom Verband der Philatelisten in NRW e.V. als Rang 2 Ausstellung veranstaltet.
1.2 Die Organisation und Ausrichtung ist dem Briefmarkensammler-Verein Iserlohn e.V. übertragen worden, in Zusammenarbeit mit der Interessengemeinschaft Märkisch-Sauerländische Briefmarkenfreunde.
1.3 Die RHEIN-RUHR-POSTA 2010 findet vom 17.-19. September 2010 in der Multifunktionshalle der Landesgartenschau von NRW in Hemer statt.
1.4 Unterstützt wird die RHEIN-RUHR-POSTA 2010 von der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte e.V.

2.

Aussteller
2.1 Als Aussteller im Wettbewerb können sich alle Sammler beteiligen, die einem dem BDPh e.V. und dessen Vertragsverbänden angeschlossenen Verein angehören und die Bedingungen der Ausstellungsordnung des BDPh e.V: erfüllen. Für Junge Sammler gelten die Bedingungen der DPhJ e.V:. Es können nur die unter Punkt 4 genannten Exponate angemeldet werden.
2.2 Voraussetzung für die Teilnahme ist eine termingerechte Anmeldung und die Entscheidung des Philatelistischen Ausschusses.

3.

Anmeldung und Annahme der Exponate
3.1 Die Anmeldungen der Exponate müssen bis zum 15. Juni 2010 beim Ausstellungsleiter Rainer Erdt, Hauptstraße 211, 58675 Hemer vorliegen und sind nur auf den Vordrucken des Ausrichters gültig. Der Anmeldung sind eine Kurzbeschreibung sowie Kopien der Gliederung und des Ausstellerpasses beizufügen.
3.2 Über die Annahme des Exponates und die Anzahl der zur Verfügung gestellten Rahmen entscheidet der Philatelistische Ausschuss. Dessen Entscheidung ist unanfechtbar. Mit der Annahmebestätigung erhält der Aussteller Mitteilung über die zugeteilte Rahmenzahl. Bei Ablehnung von Exponaten werden dem Aussteller die Gründe mitgeteilt.
3.3 Literaturexponate müssen in zwei Exemplaren bis spätestens 30. Juni 2010 vorliegen. Es ist eine kurze Inhaltsangabe beizufügen, aus der Zielsetzung, eigene Forschung, wichtige Besonderheiten und weitere bemerkenswerte Aspekte erkennbar sind. Der Anmeldung ist ein Bezugsnachweis unter Angabe eines Preises beizufügen, der im Ausstellungskatalog veröffentlicht wird. Die Literaturexponate werden den Besuchern zum Lesen zugänglich gemacht.
3.4 Mit der Annahme des Exponates verpflichtet sich der Aussteller unwiderruflich mit diesem Exponat an der Ausstellung teilzunehmen.

4.

Einteilung der Exponate in der Wettbewerbsklasse
4.1 Ländersammlungen vor 1945 und nach 1945
4.2 Postgeschichtliche Sammlungen PO vor 1945 und nach 1945
4.3 Ganzsachensammlungen GA vor 1945 und nach 1945
4.4 Luftpostsammlungen LU vor 1945 und nach 1945
4.5 Thematische Sammlungen TH
4.6 Astrophilatelie AS
4.7 Maximaphilatelie MA
4.8 Fiskalphilatelie FI
4.9 Ansichts- und Motivkartensammlungen AK
4.10 Literatur LI
4.11 Sammlungen Junger Philatelisten JU integriert in die entsprechenden Gruppen

5.

Ausstellungsgebühren
5.1 Die Ausstellungsgebühren betragen 15 € je Rahmen (12 Blatt) bzw. 15 € je Literaturexponat. Aussteller der Jugendklasse zahlen keine Rahmengebühr.
5.2 Die Gebühren sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Annahmebestätigung und Rechnung auf das Konto: Briefmarkensammler-Verein Iserlohn e.V. RRP, Sparkasse Iserlohn, Konto Nr. 162297, BLZ 44550045 zu überweisen.
5.3 Wird ein Exponat in gekürzter Rahmenzahl angenommen, so hat der Aussteller das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Annahmebestätigung auf die Teilnahme zu verzichten.

6.

Sicherheit und Versicherung
6.1 Die Ausstellungsleitung ist auf größtmögliche Sorgfalt bei der Behandlung der Exponate und Sicherheit in den Ausstellungsräumen bedacht. Haftung für Beschädigungen, Abhandenkommen oder sonstige Verluste wird vom Veranstalter nicht übernommen.
6.2 Den Ausstellern wird nachdrücklich empfohlen, für die Exponate eine eigene Versicherung abzuschließen, die das Transport-, Lager- und Ausstellungsrisiko abdeckt.

7.

Auf- und Abbau der Exponate
7.1 Der Aufbau erfolgt Donnerstag den 16. September 2010 in der Zeit von 16.00 bis 20.00 Uhr. Die Exponate sollen möglichst durch den Aussteller oder einen von ihm schriftlich Bevollmächtigten auf- und nach Ende der Veranstaltung auch abgebaut werden. Der Ausstellungsleitung ist vor Beginn der Ausstellung der Ausstellerpass zu übergeben.
7.2 Sofern der Aufbau durch den Veranstalter erfolgen soll, ist das Exponat bis spätestens Samstag, 11. September 2010 portofrei und mit vorausbezahlter Zustellgebühr per Postpaket einzusenden.
7.3 Eine Hinterlegung von Sammlungsteilen ist nicht möglich.
7.4 Das Einlegen der Blätter in die Rahmen erfolgt von links nach rechts in horizontaler Reihenfolge. Jedes Blatt muss einzeln in einer stabilen Klarsichthülle untergebracht und fortlaufend nummeriert sein. Name und Anschrift des Ausstellers sind auf der Rückseite des Blattes anzugeben.
7.5 Nach Schließung der Ausstellung erfolgt der Abbau nach einem Zeitplan der Ausstellungsleitung.
7.6 Exponate, die nicht vom Aussteller oder seinem Bevollmächtigten abgebaut werden, werden von der Ausstellungsleitung abgebaut, verpackt und auf Kosten und Gefahr des Ausstellers als Paket an dessen Anschrift zurückgesandt. Dazu ist Verpackungsmaterial, vorbereiteter Adressaufkleber und Paketkarte, sowie das erforderliche Porto beizufügen.

8.

Beurteilung der Exponate
8.1 Die Exponate werden von einer Jury nach den Bestimmungen der Ausstellungsordnung des BDPh e.V. bzw. der DPhJ e.V. bewertet.
8.2 Die Jury kann Fachberater aus Arbeitsgemeinschaften des BDPh e.V. oder ihr bekannte Spezialisten zwecks Beurteilung der Exponate zu Rate ziehen.
8.3 Zur Beurteilung der Exponate werden die Bewertungsbogen des BDPh e.V. bzw. der DPhJ e.V. verwendet. Jeder Aussteller erhält eine Kopie seines Bewertungsbogens.
8.4 Am Samstag, 18. September 2010 während des Festabends, wird der Jurybericht verlesen.
8.5 Am Sonntag, 19. September 2010 stehen die Juroren in einem bestimmten Zeitraum den Ausstellern zur Aussprache zur Verfügung.
8.6 Die Entscheidung der Jury ist endgültig und unanfechtbar.

9.

Zuerkennung von Auszeichnungen
9.1 Es werden die nach der Ausstellungsordnung des BDPh e.V./ der DPhJ e.V. vorgesehenen Urkunden und einheitliche Erinnerungsmedaillen vergeben.
9.2 Darüber hinaus werden die von der Jury zuerkannten Ehrenpreise vergeben.

10.

Rechte der Ausstellungsleitung
10.1 Die Ausstellungsleitung hat das Recht, angemeldete oder bereits eingesandte Exponate ganz oder teilweise - nach Anhörung des Philatelistischen Ausschusses - zurückzuweisen oder in anderer Form als der Anmeldeart zur Ausstellung zu bringen.
10.2 Für nicht rechtzeitig eingesandte Exponate ist in jedem Fall die Ausstellungsgebühr zu entrichten.
10.3 In allen - in diesen Bedingungen nicht vorgesehenen Fälle - entscheidet die Ausstellungsleitung.

11.

Allgemeine Bestimmungen
11.1 Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der Aussteller diese Ausstellungsbedingungen der RHEIN-RUHR-POSTA 2010 an.
11.2 Während der Veranstaltung übt die Ausstellungs-/Veranstaltungsleitung das Hausrecht innerhalb der Ausstellungsräume aus.
11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten ist Iserlohn.